Bozen, am 31.03.2020

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

mit der Mitteilung Nr. 1381 vom 26.03.2020 hat das INPS erste Klarstellungen zum Verfahren für die Beantragung der im so genannten „Cura Italia“-Dekret vorgesehenen Entschädigung von 600 Euro vorgenommen.

Die Dienste werden nur elektronisch, d.h. online, zugänglich sein, daher ist es notwendig, dass der Steuerzahler seine PIN-Nummer beim INPS beantragt.

Alternativ kann auch der Zugang „SPID“ level 2 oder höher; der elektronische Personalausweis 3.0 u.ä. verwendet werden.

In Anbetracht des in der vorliegenden INPS-Nachricht dargestellten Verfahrens scheint es so zu sein, dass Anträge nicht durch den Vermittler (sprich Wirtschaftsberater) übermittelt werden können, da der Bürger den Antrag direkt mit seiner PIN-Nummer stellen muss.

Das INPS hat allerdings auch angekündigt, eine vereinfachte Methode zum Erhalt des PINs vorzusehen. Über das Contact Center der INPS soll es möglich sein, seinen PIN in einem Schritt und relativ schnell zu erhalten, da bis dato der 2. Teil des PINs per Post zugeschickt wird, mit den entsprechenden Latenzzeiten. Diesbezüglich müssen wir noch die Mitteilung des INPS abwarten.

Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass das MEF klargestellt hat, dass auch Gesellschafter von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Anspruch auf die oben genannte Entschädigung haben, während Handelsvertreter ausgeschlossen sind. Diese Beihilfe, so der MEF, betrifft nur diejenigen, die nicht bei anderen obligatorischen Sozialversicherungssystemen eingeschrieben sind (in diesem speziellen Fall bei Enasarco).

Update: Auch die Vertreter dürfen um den Beitrag ansuchen.

Empfehlung

Bitte warten Sie auf unsere Mitteilung, dass die neue INPS-Prozedur zur Ausgabe des PINs aktiv ist. Wir werden Sie umgehend informieren. Dann müssen Sie selbst den PIN beantragen, aus Gründen des Datenschutzes wird dieser NICHT an uns mitgeteilt und kann nur persönlich beantragt werden. Dieser Hinweis gilt somit auch für besagte Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Interne Mitteilung

Wir sind auf den Nummern +39-349-6430640 (Katrin) und +39-333-6774846 (Peter) sowie via E-Mail wie gewohnt zu erreichen.

Für jegliche Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katrin Hofer                                                                                     Dr. Peter Göller