Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
anbei die wichtigsten Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2023.
Update 02.01.2023: Das Haushaltsgesetz wurde mit Gesetz 197/2022 definitiv genehmigt und ist somit in Kraft. Es gab keine Änderungen mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katrin Hofer
Dr. Peter Göller
Neuerungen Haushaltsgesetz 2023
Beschreibung | Betrifft | Erklärung | Empfehlung – Hinweis |
Neuerung Pauschalbesteuerung | Private
Freiberufler |
Bis 2022 bestand die Grenze der Erlöse für das Pauschalsystem bei 65.000 Euro. Diese Schwelle wird nun ab 2023 auf 85.000 Euro erhöht und ist im zeitlichen Verhältnis zu berechnen. Die Besteuerung und die Voraussetzungen bleiben gleich.
Es gilt außerdem, dass bei Erlösen zwischen 85.001 und 100.000 Euro die Pauschalbesteuerung ab dem Folgejahr verfällt. Wird die Schwelle für Erlöse von 100.000 Euro überschritten, dann erfolgt der Umstieg bereits in der laufenden Steuerperiode. |
Die höhere Schwelle gibt zusätzlichen Raum für jene Kunden, für die die alte Grenze etwas zu eng war.
Es ist aber unbedingt zu vermeiden, über die 100.000 Euro hinauszugehen, der Umstieg ist noch genau zu klären. |
Superbonus-Neuerung | Private | Unternehmen, welche von ihren Kunden den Rabatt in der Rechnung übernommen haben und nun nicht fristgerecht verrechnen, können diese Guthaben in begünstigte Darlehen umwandeln. Die Frist für die Baubeginn Meldung (Cilas), um noch den Superbonus in der bisherigen Form beanspruchen zu können, soll auf den 31. Dezember 2022 aufgeschoben werden. | |
Möbelbonus | Private | Für 2022 waren es 10.000 Euro und für das Jahr 2023 wird der auf 8.000 Euro reduziert, ab 2024 sind es nur mehr 5.000 Euro.
Es ändern sich auch die Energieeffizienzklassen: Die Backöfen müssen zumindest der Klasse A, die Wasch- und Spülmaschinen sowie die Wäschetrockner der Klasse E und die Kühlschränke und Tiefkühltruhen der Klasse F entsprechen. |
Deswegen empfehlen wir noch offene Möbelrechnungen innerhalb des Jahres 2022 zu bezahlen. |
Industrie 4.0 | Unternehmen | Die Steuergutschrift in Höhe von 6% für Neuinvestitionen wird nicht mehr verlängert.
Die Beihilfen für die digitalen Neuinvestitionen Industrie 4.0 werden ab 2023 von 40 Prozent auf 20 Prozent abgeschwächt. |
Es empfiehlt sich demnach eine sogenannte Vormerkung mittels Anzahlung von mindestens 20% bis 31. Dezember 2022, um noch die höheren Erleichterungen beanspruchen zu können, wenn die Investition bis spätestens 30. September 2023 realisiert wird. |
Freiwillige Berichtigung („ravvedimento operoso“) | Unternehmen
Freiberufler Private |
Ab dem 01. Januar 2023 werden Richtigstellungen von verspäteten Steuerzahlungen (ravvedimento operoso) von 1,25% auf 5% erhöht. | |
Pflicht elektronischer Rechnung für sanitäre Berufe | Freiberufler | Das Verbot, elektronische Rechnungen zu versenden, wurde erneut um mindestens ein Jahr verlängert, sofern es sich um B2C (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen) Rechnungen handelt.
Zwischen MWST-Subjekten, „B2B“ (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen) ist die elektronische Rechnung nach wie vor Pflicht. Die Daten des Jahres 2022 sind innerhalb 31.01.2023 zu versenden. Die Fristen für die Meldung der Daten bleiben für 2023 gleich (semestral), mit 2024 soll die Fälligkeit der Meldungen „Tessera Sanitaria“ dann monatlich sein und zwar mit Fälligkeit am Monatsende des darauffolgenden Monat. |
An Stelle der elektronischen Rechnungen müssen diese Leistungen an das Sanitätssystem „Tessera sanitaria“ gemeldet werden, was umständlicher ist, als die Erstellung von elektronischen Rechnungen. |
Neuauflage der Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken | Private
Einfache Gesellschaften Nicht gewerbliche Körperschaften |
Auch die Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken, die außerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit gehalten werden, ist wiederum möglich.
Somit können natürliche Personen, einfache Gesellschaften, nichtgewerbliche Körperschaften und nicht ansässige Steuerzahler ohne Betriebsstätte in Italien wiederum den steuerrechtlichen Einstandswert von Beteiligungen und Grundstücken “aufwerten” und diesen Wert dann bei einem Verkauf im Sinne von Art. 67 Abs. 1 Buchst. a) – c-bis) TUIR ansetzen. Dazu ist ein beeidigtes Gutachten zu erstellen und eine Ersatzsteuer abzuführen. Um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss:
|
Der Steuersatz beträgt für alle Aufwertungen einheitlich 16%.
Die Aufwertung ist in der Regel dann sinnvoll, wenn man unmittelbar vor der Veräußerung steht, ist aber immer individuell zu Prüfen. |
Privatisierung von Betriebsimmobilien bei Einzelunternehmen | Unternehmen
Freiberufler |
Die mit dem Haushaltsgesetz 2016 vorgesehene Möglichkeit für Einzelunternehmer, Betriebsimmobilien zu begünstigten Bedingungen aus der unternehmerischen Sphäre zu entnehmen und somit zu “privatisieren”, ist wieder neu aufgelegt worden. Voraussetzung ist, dass das Gut zum 31-10-2022 besessen wurde.
Die Steuer beträgt wahrscheinlich wieder 8% der Differenz zwischen dem Marktwert und dem steuerrechtlich anerkannten Wert; statt des Marktwerts kann aber wiederum der Katasterwert herangezogen werden. Die Ersatzsteuer von 8% ist bis 30. November 2023 und 30. Juni 2024 zu entrichten. Die Begünstigung gilt nur für Einzelunternehmen, nicht für die Gesellschaften. Die Entnahme muss bis zum 31.05.2023 erfolgen; |
Im Falle eventueller zukünftiger Schließungen von Einzelbetrieben mit Immobiliarvermögen ist die Privatisierung mit Zahlung Ersatzsteuer eine kostengünstige Möglichkeit. |
Zuweisung und Abtretung von Gütern an die Gesellschafter | Gesellschaften | Personen- und Kapitalgesellschaften können Betriebsgüter/Immobilien an die Gesellschafter abtreten bzw. sie ihnen zuweisen und dabei Begünstigungen sowohl im Hinblick auf die direkten als auch auf die indirekten Steuern in Anspruch nehmen.
Obwohl sich die besprochenen Begünstigungen primär auf nicht operative Gesellschaften (“di comodo“) richten, können sie auch von allen übrigen genutzt werden. Die Ersatzsteuer beträgt 8% und für untätige Gesellschaften 10,5%. |
Diese Möglichkeit ist besonders bei einer anstehenden Beendigung der Tätigkeit interessant, da so die Verkaufserlöse günstig abgegolten werden können. |
Pauschale Abfindung für Formfehler | Private
Unternehmen Freiberufler |
Alle Formfehler, welche IVA, IRAP oder Einkommenssteuern betreffen und bis zum 31. Oktober 2022 entstanden sind, und nicht endgültig von der Agentur der Einnahmen festgestellt, können jeweils mit einer Zahlung von 200 Euro pro Steuerjahr berichtigt werden. Folgende Fehler können z.B. berichtigt werden:
|
|
Peletts 10% MWST | Private | Der MWST-Satz für Pellets wird von 22% auf 10% reduziert. Damit sollten diese Brennstoffe einerseits den Hackschnitzel angepasst werden und andererseits sollten sich die Einkäufe auf diese Weise automatisch um 12% reduzieren. | Beim Kauf ist zu prüfen, ob die MWST-Reduzierung auch weitergegeben wird.
Es bleibt zudem zu prüfen, ob die Reduzierung über das Jahr 2023 hinaus verlängert wird. |
Cryptowerte | Private | Die Besteuerung von Cryptowerten (Cryptowährungen und ähnliche wie NFT) wird geändert. Derzeit werden diese wie ausländische Valuta besteuert.
Künftig werden Veräußerungsgewinne bis 2.000 Euro pro Jahr von einer Besteuerung befreit, darüber unterliegen die Gewinne einer Steuer von 16%. |
Es sollte geprüft werden, ob bei latenten Veräußerungsgewinnen diese noch 2022 realisiert werden, soweit die Besteuerungsschwellen nicht überschritten worden sind. |
Einfache Buchhaltung | Unternehmer
Freiberufler |
Die Umsatz- bzw. Erlösgrenzen für die Verwendung der einfachen Buchhaltung wurden um 100.000 Euro erhöht. Bis zu folgenden Umsätzen dürfen Unternehmen ab 2023 die einfache Buchhaltung anwenden:
– Dienstleistungsunternehmen 500.000 Euro; – Handelsunternehmen: 800.000 Euro. |
Die einfache Buchhaltung basiert auf den Regeln des „Zu- und Abflussprinzips“ – „Kassaprinzip“ mit einigen Abweichungen und hat einige interessante steuerliche Vorteile. |
Bargeldgrenze | Unternehmen
Freiberufler Private |
Die Schwelle für die Verwendung von Bargeld wird von 999,99 Euro auf 4.999,99 Euro angehoben. | Aus verwaltungstechnischer Sicht ist es dennoch empfehlenswert, größere Beträge mit einem nachweisbaren Zahlungsinstrument zu zahlen. |
Euro für Kroatien | Alle | Mit 01.01.2023 wird Kroatien als 20. Land den Euro als Landeswährung erhalten. Die Kuna wird dann zu dem fixierten Wechselkurs von 7,53450 Kuna je Euro gehandelt. Der Tausch der Kuna kann bis zum 31.12.2023 kostenlos bei den Kroatischen Banken und dann bis zum 31.12.2025 bei der EZB erfolgen. | Eventuelle Geldbestände in Kuna sollten ehestmöglich in Euro umgewechselt werden. |
IMU-Erklärung für 2021 | Private | Der Ministerrat hat die Fälligkeit für die Abgabe der IMU-Erklärung 2021 vom 31.12.2022 auf den 30.06.2023 aufgeschoben. Innerhalb desselben Datums muss auch die Erklärung für das Jahr 2022 abgegeben werden. | Es ist zu prüfen, ob eine Erklärung notwendig ist. |
Flat Tax „Incrementale“ | Unternehmer
Freiberufler |
Die Erhöhung des Einkommens 2023 gegenüber dem höchsten Einkommen des Zeitraumes 2020-2021-2022 wird mit einem Hebesatz von 15% besteuert.
Der begünstigte Maximalbetrag beläuft sich auf 40.000 Euro. |
Diese Bestimmung sollte Anreize schaffen, 2023 die Betriebsgewinne zu steigern.
Die Details der Berechnung sind noch genau zu klären. |