Bozen, am 24.03.2020

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrte Kunden,

Das Innenministerium in Rom hat das Formular zur Eigenerklärung beim Verlassen der Heimatgemeinde erneut verändert, um es den Bestimmungen des neuen Dekrets von Ministerpräsident anzupassen. Weiterhin gültige Gründe, die Heimatgemeinde zu verlassen, sind Arbeit, Gesundheit sowie absolute Dringlichkeit. Innerhalb der Gemeinde darf man sich aus Gründen der Notwendigkeit, etwa Einkaufen, bewegen.

Die Rückkehr in die Heimatgemeinde als Grund wurde aus dem Formular gestrichen, da diese mit dem neuen Dekret des Ministerpräsidenten von Sonntag sowieso nur in Zusammenhang mit einem der obenstehenden 3 Gründe erlaubt ist.

Das Dokument sieht weiterhin die Bestätigung vor, dass man selbst weder am Virus erkrankt ist oder sich in häuslicher Quarantäne befindet, auch bestätigt man mit der Unterschrift, in Kenntnis über die gesetzten Strafen zu sein.

Unterschieden wird im neuen Dokument nun zwischen Wohnsitz (residenza) und Wohnort (domicilio), obwohl dieser bei den meisten Bürgern derselbe ist.

Wir stehen für alle weiteren Fragen gerne zur Verfügung, weisen aber darauf hin, dass wir abwarten müssen, bis die konkreten Durchführungsbestimmungen erlassen werden.

Interne Mitteilung

Wir sind auf den Nummern +39-349-6430640 (Katrin) und +39-333-6774846 (Peter) sowie via Email wie gewohnt zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katrin Hofer                                                                                     Dr. Peter Göller

Anhang:

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