Liebe Kundin, lieber Kunde,

wie bereits in unserem Rundschreiben #2/2023 erklärt, waren ab dem 01.07.2022 jene Unternehmer:innen und Freiberufler:innen, welche im Jahr 2021 Erlöse von 25.000 Euro überschritten hatten, zur Ausstellung der elektronischen Rechnung verpflichtet.

Ab dem 01.01.2024 dürfen nur mehr elektronische Rechnungen verwendet werden, die analogen „Papierrechnungen“ sind dann bis auf wenige Ausnahmen endgültig Geschichte.

Die Ausnahmen bilden weiterhin Rechnungen für Gesundheitsleistungen (Arztleistungen, Physiotherapie, Leistungen von Psychologen, usw.), immer nur wenn sie direkt an den Endkunden / Patienten berechnet werden und die dann in der Meldung an das System „Tessera Sanitaria“ gemeldet werden müssen. Diese Ausnahme gilt, solange die Datenschutzbedenken nicht ausgeräumt sind.

Wichtig:

Wenn du unser Programm für die Erstellung und den Empfang von elektronischen Rechnungen verwenden möchtest, so bitten wir dich, dich frühzeitig bei uns zu melden, da die Ermächtigung und das Einrichten der Software einige Zeit in Anspruch nehmen.

Unser Programm läuft vollständig im Browser, es ist keine Installation einer Software nötig. Es ist recht einfach aufgebaut und bei Problemen können wir direkt einsteigen und helfen.

Bitte melde dich bei Veronika (buch03@profitax.it) oder Melanie (buch04@profitax.it), damit wir das rechtzeitig erledigen können.

Für jegliche Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katrin Hofer                                                                                              Dr. Peter Göller