Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 wurde der Wert der steuer- und sozialversicherungsfreien Zuwendungen von Seiten des Arbeitgebers an den Mitarbeiter von 258,23€ pro Jahr auf 600,00€ angehoben. Diese Zuwendungen können im Jahr 2022 auch die Bezahlung von Wasser, Strom- und Gasrechnung gegeben werden, immer unter Einhaltung der Gesamtobergrenze von 600,00 €.

Der Tankgutschein über 200 Euro zählt hingegen nicht zu dieser Obergrenze.

Bei den Zuwendungen (Geschenken) müssen alle in einem Kalenderjahr gewährten Begünstigen, Weihnachtsgeschenke, Firmenessen, freiwillige Versicherungen usw. berücksichtigt werden.

Wir weisen darauf hin, im Gegensatz zum „normalen“ Limit bei Überschreitung der Obergrenze im Jahr 2022 NICHT sämtliche Zuwendungen auch unter der Obergrenze der Besteuerung und den Pensionsbeiträgen unterworfen werden!

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Katrin Hofer                                                            Dr. Peter Göller