Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Südtiroler Landesregierung beschlossen hat, Initiativen zur Digitalisierung von Kleinstunternehmen zu fördern.

Wer kann ansuchen:

Die Fördermöglichkeit bezieht sich auf alle Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, welche im Handelsregister eingetragen sind und eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs– oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und maximal fünf Mitarbeiter beschäftigen, sowie alle Freiberufler innerhalb ihrer ersten fünf Tätigkeitsjahre.

Die Ansuchen können bis zum 31. Oktober 2022 über eine PEC Mail eingereicht werden.

Welche Investitionen werden anerkannt:

Die Investitionen müssen sich auf operative Betriebsstätten beziehen, die in Südtirol angesiedelt sind. Das Ansuchen kann für folgende Spesen eingereicht werden:

  • Den Internetauftritt des Unternehmens und andere Formen des elektronischen Handels;
  • Beratungen und Schulungen;
  • Der Ankauf von Software:

Achtung: Laut Ausschreibung muss die Software nach Ankauf im Abschreiberegister eingetragen werden, um gefördert zu werden. Es ist noch nicht geklärt, wie es sich bei Pauschalunternehmer verhält die keine Register führen oder ob auch Software, welche über Lizenzgebühren gekauft wird, förderfähig ist.

Investitionssumme:

Die Gesamtinvestition muss mindestens 2.000€ (ohne MwSt.) betragen. Die anerkannte Höchstinvestition beträgt 10.000€. Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2022 oder 2023 beziehen. Es kann nur ein Beitragsgesuch pro Unternehmen eingereicht werden.

Beitragssumme:

Die Höhe des Beitrages bezieht sich auf 60% der anerkannten Spesen. Die Anträge werden chronologisch bearbeitet, bis das Budget verbraucht ist.  (2.000.000 € für das Jahr 2022 und 4.000.000 für das Jahr 2023) Weitere Infos unter:  https://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1039764

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katrin Hofer

Dr. Peter Göller