Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

nun kann man den staatlichen Verlustbeitrag ansuchen, die entsprechende Software steht zur Verfügung.

Das Ansuchen kann man selbst über Fiscoonline machen (entsprechende Zugangsdaten erforderlich) oder Sie geben uns den Auftrag, dann stellen wir den Antrag für Sie (kostenpflichtig).

Sollten wir den Antrag für Sie machen, so bitten wir um Mitteilung des MWST-Umsatzes (ausgestellte Rechnungen und Tageseinnahmen, inklusive aufgeschobene Rechnungen auf Grund von Verwendung von Lieferscheinen) des Monats April 2020. Sollten nicht wir Ihre Buchhaltung führen, dann benötigen wir auch den Umsatz des Monats April 2019.

Selbiges gilt auch für die Pauschalunternehmer und Kleinstunternehmer (Forfettari und Minimi), da wir die monatlichen Umsätze benötigen.

Zudem benötigen wir die aktuelle Bankverbindung. Bitte schicken Sie uns deshalb sicherheitshalber auch den IBAN mit.

Wir benötigen somit folgende Daten:

MWST-Umsatz April 2019:  
MWST-Umsatz April 2020:  
IBAN:  

Bitte die Rückmeldung an die Adresse: buch03@profitax.it schicken.

Zur Erinnerung nochmals den Ausschnitt aus unserem Rundschreiben Nummer 38/2020, das Sie auch auf unserer Homepage hofer-goeller.it finden.

Staatlicher Verlustbeitrag für Unternehmer (Art. 25 DL 34/2020)

Der Beitrag steht Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (Umsatz 2019) unter 5 Millionen Euro zu, vorausgesetzt die Tätigkeit ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht aufgelassen.

Zudem muss im April 2020 ein Umsatzrückgang von mehr als 33% im Vergleich zum April 2019 verzeichnet worden sein. Der Verlustbeitrag ist gestaffelt und wird auf den effektiven Umsatzrückgang berechnet. Es ist folgende Staffelung vorgesehen:

  • Betriebe mit einem Vorjahresumsatz unter 400.000 Euro: 20 Prozent;
  • Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von 400.000 bis 1 Mio. Euro: 15 Prozent;
  • Betriebe mit einem Vorjahresumsatz ab 1 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro: 10 Prozent.

Der Mindestbetrag beläuft sich auf 1.000 Euro für Einzelunternehmen und 2.000 Euro für Gesellschaften.

Der Verlustbeitrag ist steuerfrei und die Antragstellung hat in elektronischer Form bei der Agentur der Einnahmen zu erfolgen.

Für Betriebe, die ihre Tätigkeit nach April 2019 aufgenommen haben, ist eine Pauschalförderung von 1.000 Euro für Einzelfirmen, bzw. von 2.000 Euro für Gesellschaften vorgesehen.