Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

die Notverordnung „Ristoro-bis“ hat für bestimmte Branchen einen Aufschub der MWST-Zahlung vom 16.11.2020 auf den

  1. März 2021

vorgesehen.

Dieser Aufschub gilt nicht für alle sondern beschränkt auf folgende Bereiche:

  • Unternehmen, für welche laut Ministerialverordnung vom 3. November 2020 die Tätigkeit ausgesetzt wurde (unter anderem Diskotheken, Spielhallen, Fitnessstudios, Thermen, Museen und Messen);
  • Gastronomiebetriebe mit Sitz oder Tätigkeitsort in einer roten oder orangen Zone (n.b. ganz Südtirol ist eine rote Zone!);
  • Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeitsort in einer roten Zone, welche vorwiegend eine Tätigkeit laut Tabelle 2 (Einzelhandel und Schönheitssalons) oder eine Beherbergungstätigkeit ausüben, sowie Reiseagenturen und -veranstalter.
  • Die nachstehend angeführten Tätigkeiten: 201110 All2_DL_149_2020 Tabelle 2 -Aufschub 2. Vorauszahlung 30-11-20.

Die erwähnten Zahlungen sind als einmaliger Betrag bis 16. März 2021 oder zinsfrei in vier gleichen Monatsraten ab dem gleichen Stichtag zu entrichten.

ACHTUNG:

Wir empfehlen trotzdem allen die Zahlungen ordnungsgemäß zu tätigen. Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben.

Wer allerdings wünscht, soll sich bitte bis MONTAG, 16. NOVEMBER UM 9:00 UHR SCHRIFTLICH BEI UNS MELDEN, sodass die Voraussetzungen geprüft und die Zahlungen aufgeschoben werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir unser Büro weiterhin für dringende Fälle offenhalten, wir sind telefonisch und per eMail aber wie gewohnt zu erreichen.

Wir bitten Sie jedoch, auf nicht unbedingt notwendige Kontakte zu verzichten, zum Schutze für Sie und uns.