Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

im Amtsblatt der Republik vom 8. April 2020 ist die „Liquiditätsverordnung“ (Dekret Nr. 23 vom 8. April 2020) erlassen worden. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Hilfspaket für die Wirtschaft. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Liquiditätssicherung durch Kreditgarantien;
  • Aufschub von Steuer- und Beitragszahlungen.

Maßnahmen zur Liquiditätssicherung

Der zentrale Punkt der gegenständlichen Verordnung ist die Liquiditätssicherung für Unternehmen über staatliche Garantien. Nachstehend die wichtigsten Bestimmungen:

1          Unterstützung durch den Staatlichen Garantiefond

Die im März erlassenen Regelungen für Kreditgarantien werden wieder abgeschafft und durch ein neues Regelwerk ersetzt. Nachstehend die diversen Garantien des staatlichen Garantiefonds, wobei vorweggenommen werden muss, dass die besicherten Finanzierungen grundsätzlich eine Dauer von nicht mehr als 6 Jahren haben dürfen, bei Beginn der Rückzahlung ab dem 3. Jahr. Die Maßnahmen sind vorerst auf Finanzierungsverträge, die bis zum 31.12.2020 abgeschlossen werden, beschränkt.

2          Finanzierungen bis zu 25.000 Euro

Unternehmen und Freiberuflern werden kostenlose Garantien von 100% ohne vorherige Prüfung durch den Garantiefond für Finanzierungen bis zu maximal 25.000 Euro gegeben.

Die Finanzierung darf maximal von 25% der Erlöse im Jahr 2019 ausmachen; den vollen Betrag kann also nur nutzen, wer zumindest einen Umsatz im Vorjahr von 100.000 Euro hatte.

Die Garantie wird durch den staatlichen Garantiefond automatisch gewährt, so dass kürzeste Abwicklungszeiten möglich sein sollten. Zugang zu diesem Sofortkredit haben alle kleinen und mittleren Unternehmen.

3          Finanzierungen bis zu 800.000 Euro an Kleinunternehmen

Für neue Finanzierungen an Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 3,2 Millionen Euro kann in Zusammenarbeit zwischen staatlichem Garantiefond (90%) und lokalen Garantiegenossenschaften (Confidi oder Garfidi) ebenfalls eine kostenlose Garantie im Ausmaß von 100% gewährt werden.

Achtung: Die so besicherte Finanzierung darf maximal 25% des Umsatzes 2019 betragen, sodass man maximal eine Finanzierung in Höhe von 800.000 Euro (25% von 3,2 Mio. Euro) besichern kann. Zwecks Beanspruchung dieser Begünstigung wird eine eigene Erklärung über erlittene Schäden aus der Pandemie Covid-19 verlangt.

4          Garantien für Umschuldungen

Für Umschuldungen bestehender Finanzierungen wird in Kombination aus Staatsgarantie und lokalen Garantiegenossenschaften ebenfalls eine Staatsgarantie von 90% (ohne Zustimmung der EU-Kommission von 80%) gewährt, soweit im Zuge der Umschuldung die Finanzierung um mindestens 10% erhöht wird.

Achtung: Als Hindernis für diese Maßnahme dürfte die Anforderung sein, dass die Dauer der Finanzierung auf 6 Jahre beschränkt ist; damit ist der Anwendungsbereich sicher recht beschränkt.

5          Finanzierungen bis zu 5 Mio. Euro an Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern

Unternehmen mit maximal 499 Mitarbeitern können um kostenlose Staatsgarantien im Ausmaß von 90% für Finanzierungen bis zu 5 Millionen Euro ansuchen und zwar mit einer vereinfachten Vorprüfung.

Um in den Genuss der vollen Finanzierung zu gelangen, müssen allerdings folgende Schwellen eingehalten werden:

  1. Die begünstigte Finanzierung darf maximal im Ausmaß des Doppelten der Lohnkosten 2019

oder

  1. im Ausmaß von 25% der Erlöse des Jahres 2019 gewährt werden.

Um einen Missbrauch zu unterbinden, muss zudem mittels Eigenerklärung der Finanzbedarf für Investitionen oder Betriebsmittel in den nächsten 18 Monaten (bei KMU) bzw. 12 Monaten (bei größeren Unternehmen mit nicht mehr als 499 Mitarbeitern) bestätigt werden. Auch hier gilt, dass die erhöhte Garantie von 80% auf 90% noch durch die EU-Kommission genehmigt werden muss.

6          Investitionen im Tourismus

Für Investitionen ab 500.000 Euro für Immobilien im Tourismussektor wird ausdrücklich erlaubt, dass die so gewährte Staatsgarantie mit einer Mindestdauer von 10 Jahren auch mit anderen Garantien kumulierbar ist.

Hinweis: Dies würde es dem Land Südtirol ermöglichen, hier Zusatzgarantien zu gewähren.

Abgesehen von den Finanzierungen bis zu 25.000 Euro wird vom Staatlichen Garantiefond eine Prüfung der Kreditwürdigkeit aufgrund der beiden letzten Jahresabschlüsse durchgeführt. Deshalb erscheint es notwendig, diese trotz allem vorzubereiten, um somit die notwendige Dokumentation vorweisen zu können.

Empfehlung: Wir raten allen Unternehmen, ehestmöglich mit der eigenen Bank Kontakt aufzunehmen, um diese Möglichkeiten auszuloten. Aus unserer Sicht ist die Chance unbedingt zu nutzen, weil die angebotenen Garantien auch für die Banken sehr interessant sind und sich u.a. die Möglichkeit bieten könnte, persönliche Garantien durch staatliche Garantien auszutauschen.

7          Garantieleistungen durch SACE

Für größere Finanzierungen (über 5 Millionen Euro) bzw. für die Finanzierung größerer Unternehmen (über 499 Mitarbeiter) können Garantien beim des Garantiefonds SACE beantragt werden. Die Garantien werden grundsätzlich ebenfalls mit einer Höchstdauer von 6 Jahren gewährt, und das Unternehmen darf nicht bereits im Februar 2020 in Schwierigkeiten gewesen sein.

8          Interne Mitteilung

Wir sind auf den Nummern +39-349-6430640 (Katrin) und +39-333-6774846 (Peter) sowie via E-Mail wie gewohnt zu erreichen.

Für alle diesbezüglichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katrin Hofer                                                                                     Dr. Peter Göller