Bozen, am 17.04.2020

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

im Moment schaut es so aus, dass die Ansuchen für Beiträge von Seiten des Landes Südtirol mittels SPID (digitale Identität – „sistema pubblico identità digitale“) gestellt werden müssen.

Wir prüfen derzeit noch, ob es möglich ist, dass Sie uns eine Vollmacht ohne den SPID-Zugang geben können. Sollte dies möglich sein, können wir für Sie den Antrag stellen, ohne dass Sie den SPID beantragen müssen.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass der SPID persönlich ist, also nicht von uns für Sie beantragt werden kann.

Tipp: Mit dem SPID können Sie jedoch nicht nur diesen Antrag stellen, Sie können ihn auch für den Betrag über 600 Euro von Seiten der INPS benutzen, sollten Sie Probleme mit dem PIN haben. Weiters benötigen Sie ihn auch für sonstige Dienstleistungen von Seiten der öffentlichen Hand wie beispielsweise Südtirolpass, Einschreibung Kinder in Schule usw.

Mehr finden Sie unter: https://www.spid.gov.it/richiedi-spid

1          SPID beantragen, Anbieter

Sollten Sie den SPID beantragen, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten und Anbieter:

Die Anmeldung muss über die Homepage gemacht werden. Die abschließende Authentifizierung erfolgt über das nächstgelegene Postamt. Für die Anmeldung haben wir auf unserer Downloadseite (https://hofer-goeller.com/?post_type=wpdmpro&p=83684&preview=true) die Anleitungen bereitgestellt.

Der Vorteil bei diesem Anbieter besteht darin, dass die Authentifizierung für die zeit der Coronakrise auch über eine kurze Videoschaltung über Ihren PC erledigt werden kann;

Auch hier soll die direkte Aktivierung möglich sein.

Weitere Anbieter finden Sie unter https://www.spid.gov.it/richiedi-spid.

Achtung: Nicht alle Anbieter sind kostenlos!!!

2          Update Landesbeiträge für Corona

Die Landesregierung hat die Bestimmungen für die Beiträge noch geringfügig abgeändert. Bitte lesen Sie die aktuellen Bestimmungen auf https://hofer-goeller.com/rundschreiben-30-2020-aufschub-steuerzahlungen-vorabinformation-zuschuesse-der-autonomen-provinz-bozen/.

Ab Montag, 20.04.2020 soll es möglich sein, die ersten Anträge zu stellen. Die Einreichefrist geht bis September 2020.

Bitte melden Sie sich, sollten Sie wünschen, dass wir für Sie den Antrag stellen sollen.

3          Interne Mitteilung

Wir sind auf den Nummern +39-349-6430640 (Katrin) und +39-333-6774846 (Peter) sowie via E-Mail wie gewohnt zu erreichen.

4          Neue Homepage Hofer & Göller

Wir möchten noch auf unsere neue Homepage hinweisen. Unter www.hofer-goeller.com finden Sie unsere aktuellen Rundschreiben, News und weitere Informationen.

Für alle diesbezüglichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katrin Hofer                                                                                     Dr. Peter Göller