An alle Kunden
Bozen, am 15.01.2024
Rundschreiben 03-2024: Haushaltsrahmengesetz 2024
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
anbei die wichtigsten Bestimmungen des Haushaltsgesetzes für das neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katrin Hofer
Dr. Peter Göller
Neuerungen Haushaltsgesetz 2024
Beschreibung | Betrifft | Erklärung | Empfehlung – Hinweis |
Neuauflage der Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken | · Private
· Einfache Gesellschaften · Nicht gewerbliche Körperschaften |
Auch die Aufwertung von Beteiligungen (heuer auch von quotierten Unternehmen) und Grundstücken, die außerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit gehalten werden, ist wiederum möglich.
Somit können natürliche Personen, einfache Gesellschaften, nichtgewerbliche Körperschaften und nicht ansässige Steuerzahler ohne Betriebsstätte in Italien wiederum den steuerrechtlichen Einstandswert von Beteiligungen und Grundstücken “aufwerten” und diesen Wert dann bei einem Verkauf im Sinne von Art. 67 Abs. 1 Buchst. a) – c-bis) TUIR ansetzen. Dazu ist ein beeidigtes Gutachten zu erstellen und eine Ersatzsteuer abzuführen. Um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss: · bis zum 30.06. ein Gutachten zum Wert der Beteiligung oder des Grundstücks durch einen dazu befähigten Freiberufler (z.B. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geometer) beeidigt werden; · die Ersatzsteuer (bzw. die erste Rate von drei Raten) innerhalb 30.06. abgeführt werden. |
Der Steuersatz beträgt für alle Aufwertungen einheitlich 16%.
Die Aufwertung ist in der Regel dann sinnvoll, wenn man unmittelbar vor der Veräußerung steht, ist aber immer individuell zu Prüfen. |
Pflicht elektronischer Rechnung für sanitäre Berufe | · Freiberufler | Das Verbot, elektronische Rechnungen zu versenden, wurde erneut um mindestens ein Jahr verlängert, sofern es sich um B2C (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen) Rechnungen handelt.
Zwischen MWST-Subjekten, „B2B“ (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen) ist die elektronische Rechnung nach wie vor Pflicht. Die Daten des Jahres 2023 sind innerhalb 31.01.2024 zu versenden. Auch für 2024 müssen die Meldungen „Tessera Sanitaria“ halbjährlich versandt werden. Die Pflicht zur monatlichen Meldung sollte definitiv abgeschafft sein, freiwillig kann die Meldung weiterhin monatlich erfolgen. |
Anstelle der elektronischen Rechnungen müssen diese Leistungen an das Sanitätssystem „Tessera Sanitaria“ gemeldet werden, was umständlicher ist als die Erstellung von elektronischen Rechnungen.
Weitere Details: |
MWST Holzpeletts | · Private | Der MWST-Satz für Pellets wird für die Monate Januar und Februar von 22% auf 10% reduziert. Damit sollten diese Brennstoffe einerseits den Hackschnitzel angepasst werden und andererseits sollten sich die Einkäufe auf diese Weise automatisch um 12% reduzieren. | Beim Kauf ist zu prüfen, ob die MWST-Reduzierung auch weitergegeben wird.
Es bleibt zudem zu prüfen, ob die Reduzierung (wieder) über den angegebenen Zeitraum hinaus verlängert wird. |
Steuerabfindung im Voraus | · Unternehmer
· Freiberufler |
Für Einzelunternehmer und Freiberuflicher bietet das Steueramt an, die Steuern für die Jahre 2024 und 2025 im Voraus abzufinden.
Zu diesem Zwecke wird das Steueramt innerhalb April einen Vorschlag zusenden, der zu prüfen ist. |
Diese Bestimmung kann sehr interessant sein, wenn man mit großer Wahrscheinlichkeit eine Steigerung des Gewinnes für die betreffenden Jahre vorhersieht.
Die Details sind noch genau zu klären. Bitte bei uns melden. |
Steuersätze Einkommensteuern | · Alle | Ab dem Steuerjahr 2024 gelten die folgenden 3 Steuersätze:
Bis 28.000 23% Von 28.000 bis 50.000 35% Ab 50.000 43% |
Derzeit ist die Reduzierung auf 3 Steuersätze auf das Jahr 2024 beschränkt.
Der Steuervorteil beträgt im besten Falle rund 240 Euro. |
Steuerabzug bei Sanierungsmaßnahmen | · Unternehmen | Bei den Zahlungen für Sanierungsmaßnahmen 50%, 65%, 75% und 90% wird von Seiten der Bank ein Steuereinbehalt von bisher 8% einbehalten. Dieser wird nun auf 11% erhöht. | Der Steuerabzug hat eine Auswirkung auf die Liquidität, kann aber in der folgenden Steuererklärung angegeben und verwendet werden. |
Korrektur Warenlager | · Unternehmen | Der Gesetzgeber sieht heuer die Möglichkeit der Zahlung einer Ersatzsteuer von 18% vor, um das Warenlager zum 31.12.22 neu zu bewerten.
Bei einer Abwertung des Lagers ist zudem die durchschnittliche MWST auf die Veränderung zu bezahlen. |
Die Anpassung könnte unter bestimmten Voraussetzungen durchaus interessant sein. Die Einsparung an Steuern liegt zwischen 5 und 25% (ohne Pensionsbeiträge).
Die Durchführungsbestimmungen und weitere Details stehen noch aus. |
Sachbezug „Fringe Benefits“ | · Angestellte und ähnliche | Im Jahr 2024 können an Mitarbeiter ohne zu Lasten lebende Kinder Geschenke für max. Euro 1.000 vergeben werden.
Für Mitarbeiter mit zu Lasten lebenden Kindern ist der Betrag auf Euro 2.000 erhöht. |
Bitte nicht vergessen, dass hierzu auch Firmenessen, das Weihnachtsessen und sonstige Geschenke zählen.
Achtung: Wird der Betrag überschritten, so muss der gesamte Betrag den Steuern und Sozialabgaben unterworfen werden, da es sich um eine Schwelle und keinen Freibetrag handelt. |
Produktionsprämien | · Angestellte | Im Jahr 2024 können an Mitarbeitern mit einem Bruttogehalt unter 80.000 Euro Produktionsprämien von max. Euro 3.000 vergeben werden. Diese werden mit 5% besteuert, sind aber den Sozialabgaben unterworfen und bilden Einkommen für ISEE.
Im Tourismus und privaten Gesundheitsbereich gibt es eine Abgeltungssteuer von 15% für Nachtarbeit und Überstunden in den Feiertagen. |
Bitte mit dem Lohnbüro abklären. |
IVIE | · Private | Die Ersatzsteuer auf Immobilienvermögen im Ausland (IVIE) wird von 0,76% auf 1,06% erhöht. | Bitte alle Vermögenswerte in der Steuererklärung angeben, die Kontrollen werden immer enger und der Datenaustausch zwischen den Ländern immer intensiver. |
Versicherungspflicht für Katastrophenschäden | · Unternehmen | Es ist vorgesehen, dass alle Unternehmen innerhalb 31.12.2024 eine Versicherung für Katastrophenschäden, verursacht durch Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsch, usw., an Grund, Gebäude, Anlagen und Maschinen, abschließen müssen. | Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsberater oder Ihrer Bank.
Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind Verwaltungsstrafen und der Verlust von Beihilfen vorgesehen. |
Möbelbonus | · Private | Ab dem Jahr 2024 wird, wie bereits in unserem Rundschreiben des Vorjahres, der Möbelbonus auf Euro 5.000 reduziert (Vorjahr 8.000 Euro). | Dieser Bonus gilt nur im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen und kann in 2024 nur für jene Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden deren Baubeginn nicht vor 01.01.2023 gemeldet wurde.
Auch Alarmsysteme werden mit 50% gefördert. |
Trinkgeld im Tourismus | · Angestellte | Es wird erinnert, dass auf Trinkgelder eine Ersatzsteuer von 5% geschuldet ist. Dieses Thema wird immer wichtiger, da immer mehr Kunden die Trinkgelder mit Karte zahlen und somit genau verwaltet werden müssen. | Achtung: Es gibt bestimmte Grenzen für die Zuteilung von Trinkgeldern.
Ansprechpartner ist Ihr Lohnbüro. |
Kurzeitmiete „AIRBNB“ | · Private | Die Möglichkeit der Ersatzsteuer „cedolare secca“ von 21% gilt nur noch für eine Ferienwohnung.
Für die zweite bis zur vierten Wohnung beträgt die Ersatzsteuer 26%. Alternativ kann immer die Normalbesteuerung (progressive Steuersätze) angewendet werden. Die Buchungsportale (wie Booking oder Airbnb) fordern Sie derzeit auf, eine Erklärung abzugeben, ob die Tätigkeit im privat oder gewerblich durchgeführt wird. Für Privatpersonen sind die Buchungsplattformen verpflichtet, eine Quellensteuer in Höhe von 21% einzubehalten, die dann in der Steuererklärung verrechnet werden kann. Darüber hinaus wird zukünftig, jeder kurzfristig vermieteten Wohnung ein nationaler Identifikationscode (CIN) zugewiesen, der sichtbar am Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, angebracht werden muss. Der CIN muss direkt beim Ministerium für Tourismus beantragt werden. Es fehlen hierfür aber noch die genauen Durchführungsbestimmungen sowie die digitale Plattform. |
Wir weisen darauf hin, dass Sie ab der 5. Wohnung eine Tätigkeit anmelden müssen, da dies als unternehmerische Tätigkeit eingestuft wird.
Des Weiteren werden private Vermieter dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Brandschutz usw. einzuhalten. Es ist vorgesehen, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen mit einer Eigenerklärung bei Beantragung des CIN erklärt werden muss.
Wird der CIN nicht beantragt und die Wohnung trotzdem für touristische Zwecke kurzzeitig vermietet, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 8.000€. |
Sabatini Finanzierung | · Unternehmen | Die Sabatini-Finanzierungen wurden auch für 2024 verlängert und mit insgesamt 100 Mio. Euro dotiert. | Bitte informieren Sie sich bei uns und Ihrer Bank, ob für die Investition Sabatini-Beiträge gewährt werden können. |
Quellensteuer Versicherungsvertreter | · Unternehmen | Ab dem Jahr 2024 unterliegen die Zahlungen von Provisionen von Versicherungsgesellschaften an Versicherungsagenten, -vertreter u.ä. der Quellensteuer „Ritenuta“ von 50% auf 23% (20% auf 23%, soweit Mitarbeiter beschäftigt werden und die entsprechende Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft ausgehändigt wird). | Den Versicherungsagenten wird empfohlen, die Erklärung an die Versicherungsgesellschaften zu verschicken. |
ACE | · Unternehmen | Ab 2024 wird die ACE „Aiuto alla crescita economica“ abgeschafft. Die ACE „verzinst“ für steuerliche Zwecke die Beträge, die in das Reinvermögen eingezahlt werden, sowie die Gewinne und Gewinnrücklagen, die nicht ausbezahlt werden. | Die Abschaffung ist schade, da gerade italienische Unternehmen in der Regel eine schwache Eigenkapitalausstattung haben. |
Superobuns 110% – Plusvalenz bei der Veräußerung von Immobilien | · Private | Immobilien, die mittels der Anwendung des Bonus 110% (Superbonus) saniert wurde und innerhalb 10 Jahren ab Abschluss ebendieser Sanierungsarbeiten veräußert werden unterliegen der Ermittlung der zu besteuernden Plusvalenz (Mehrwert).
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind unter Anwendung des Superbonus sanierte Wohnungen, die mittels Erbschaft erworben werden, oder wenn der Veräußerer und/ oder seine Familienmitglieder die Immobilie den Großteil der Zeit vor der Veräußerung als Hauptwohnung (sog. abitazione principale) genutzt haben. |
Wird die betroffene Immobilie nach 10 Jahren ab Bauende veräußert, greift keine Plusvalenz.
Die Neuerung betrifft Veräußerungen ab dem 01.01.2024. Die Plusvalenz kann der Ersatzsteuer von 26% unterworfen werden. |
Superbonus Neuerungen | · Private | Herabsetzung der Begünstigung von 90% auf 70%:
Für die entsprechenden Bauarbeiten von Kondominien und von natürlichen Personen auf Gemeinschaftsanteilen von Immobilien oder auch auf einzelne Immobilieneinheiten in Kondominien, wird der „Superbonus“ für die bis zum 31.12.2025 getragenen Spesen zuerkannt, und zwar in folgender Höhe: · 70% für die Aufwendungen im Jahr 2024; · 65% die Aufwendungen im Jahr 2025. |
Eine Abtretung des Steuerguthabens oder der sog. „sconto in fattura“ ist nicht mehr möglich. |
Abschaffung des reduzierten MwSt. Satz von 5% | · Unternehmen
· Private |
Für bestimmte Produkte wird der reduzierte MwSt. Satz von 5% abgeschafft und auf 10% erhöht. Die Neuerung betrifft Hygieneprodukte für Frauen, Säuglingsmilch, Säuglingsanfangsnahrung und Windeln. Die MwSt. auf Kinderautositze, welche für 2023 auf 5% reduziert wurde wird mit 01.01.2024 auf 22% angehoben. | Die in 2023 eingeführte MwSt. Senkung wird damit zum Großteil für 2024 wieder aufgehoben. |
Veräußerung von Edelmetallen | · Unternehmen | Mit der Änderung des Art. 68 Abs. 7 Buchstabe d) TUIR beträgt ab 01.01.2024 der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Edelmetallen im Falle einer fehlenden Dokumentation des ursprünglichen Kaufpreises 100 % des Verkaufspreises. | Bisher wurde der Veräußerungsgewinn in diesen Fällen mit 25% des Verkaufspreises definiert. |
Steuerzsatz IVAFE | · Private | Der Steuersatz auf das Finanzvermögen im Ausland wird von 0,2% auf 0,4% erhöht, sofern sich das Finanzvermögen in Staaten mit privilegierten Steuerregelungen (Steuerparadies) befindet. | Die Schweiz gilt ab 01.01.2024 nicht mehr als Steuerparadies. |
Verrechnung von Steuerguthaben mit anderen Steuerschulden mittels Modell F24 | · Freiberufler
· Unternehmen · Private |
Für Steuerzahler, die offene Steuerschulden aufweisen, deren Gesamtbetrag die Schwelle von 100.000€ überschreitet, besteht ab 01.07.2024 keine Möglichkeit mehr, eventuelle Steuerguthaben mit anderen Steuern mittels Modell F24 zu verrechnen. | Als Steuerschulden werden alle Steuern und Abgaben erachtet, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, oder deren Aussetzung nicht beantragt wurde. |
Fernsehgebühr | · Private | Die Jahresgebühr 2024 wird von 90€ auf 70€ herabgesetzt. | |
Plastik- und Zuckersteuer | · Private
· Unternehmen |
Die beiden mit dem Haushaltsgesetz 2020 eingeführten und immer wieder aufgeschobenen Steuern werden abermals aufgeschoben, aber nur bis zum 01.07.2024. | |
ISEE Berechnung | · Private | Für die Berechnung des ISEE-Wertes sind Staatspapiere im Sinne des Art. 3, DPR Nr. 398/2003 und Spareinlagen die vom staatlichen Garantiefond gedeckt sind nicht heranzuziehen, sofern ihr Gesamtwert nicht höher als 50.000€ ist. Sie sind damit für die Ermittlung des ISEE Wert nicht relevant. | Für genauere Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Patronat, welches die ISEE- Berechnungen durchführt. |
Sonderabzug für Personalkosten aus Neuanstellungen | · Unternehmen
· Freiberufler |
Es wird ein Sonderabzug in Höhe von 20% auf den Zuwachs der Personalkosten aus unbefristeten Neuanstellungen gewährt. Der Sonderabzug gilt einstweilen nur für 2024 und beschränkt für die Einkommensteuern IRPEF und Ihres, nicht hingegen für die Wertschöpfungssteuer IRAP. Der Sonderabzug ist in der Steuererklärung anzusetzen. Der Sonderabzug gilt nicht für Unternehmen, die im Jahr 2024 neu gegründet werden. | Für Details und genauere Abklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Lohnberater. |
Steuerbonus zur Beseitigung baulicher Hindernisse sog. „Bonus barriere architettoniche“ | · Private | Die Steuerabschreibung im Ausmaß von 75% in Bezug auf die Umbauarbeiten zur Beseitigung von baulichen Hindernissen, sog. „barriere architettoniche“ wird erheblich eingeschränkt. Unter die anerkannte Spesen für die Beseitigung von baulichen Barrieren fallen ab 01.01.2024 nur mehr Ausgaben für Treppen, Rampen, Aufzügen, Treppenlifte und Hebebühnen. | Die Abtretung des Steuerguthabens ist nur mehr dann möglich, wenn ein ISEE-Wert von unter 15.000€ gegeben ist oder, wenn eines der Familienmitglieder eine nachweisbare Beeinträchtigung hat. |