Rundschreiben #17-2022: Beitrag 200 Euro für Einkommen unter 35.000 Euro

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

das Gesetzesdekret 50/2022 (sogenannte DL „Aiuti“) führt einen Beitrag von 200 Euro zugunsten von Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen und Empfängern von Staatsbürgerschaftseinkommen ein.

Den Angestellten und Pensionisten wurde der Betrag bereits mit dem Lohn / Pension ausbezahlt. Diese müssen nichts weiter unternehmen. Allerdings müssen sie prüfen, ob sie, beispielsweise durch weitere Einkünfte, die Einkommensgrenze von 35.000 Euro im Jahre 2021 nicht überschritten haben.

Dieser einmalige Beitrag wird auch für Unternehmer und Freiberufler gewährt, sowohl wenn sie bei der INPS als auch einer privatrechtlichen Rentenkasse eingetragen sind.

Die Beihilfe wird Selbständigen und Freiberuflern gewährt, die:

  • nicht von der in den Artikeln 31 (Beitrag für Angestellte) und 32 (Beitrag für Pensionsempfänger) genannten Entschädigung profitiert haben;
  • im Steuerzeitraum 2021 die Einkommensgrenze im Jahre 2021 von 35.000 Euro nicht überschritten haben.

Das Ansuchen muss über die Seite der INPS bzw. bei der jeweiligen Pensionsvorsorgekasse eingereicht werden.

Ansuchen für Unternehmer und Freiberufler über die INPS:

Das Ansuchen muss Online und mittels SPID auf der Seite der INPS (www.inps.it) eingereicht werden.

Folgende Schritte sind voraussichtlich notwendig (ist noch nicht aktiv):

  1. Gehen Sie auf die Webseite der INPS (www.inps.it);
  2. Gehen Sie auf „Entra in MyINPS“ (rechts oben auf der Homepage);
  3. Greifen Sie auf den Dienst zu, indem Sie sich mit Ihren SPID-Anmeldeinformationen oder mit einer elektronischen Identitätskarte (CIE) oder einer Nationalen Service Card (CNS) authentifizieren.
  4. Klicken Sie auf „Prestazioni e servizi“
  5. Wählen Sie den Punkt "Servizi" (die erste der zweiten Spalte der auswählbaren Optionen)
  6. Wählen Sie aus den unter dem Buchstaben „P“ eingeordneten Leistungen den Punkt „Prestazioni a sostegno del reddito - Domande“.

Ansuchen für Freiberufler über die eigene Pensionskasse:

Jedes Pensionsvorsorgeinstitut legt die Modalitäten selbst fest. In aller Regel ist der Antrag über die Homepage der Pensionskasse online zu erledigen.

Wichtig:

Nach heutigem Stand sollte es ab dem 15. September möglich sein, die Anträge einzureichen. Da die Mittel begrenzt sind und die Anträge nach Reihenfolge der Einreichung bearbeitet werden, sollte der Antrag gleich am 1. Tag eingereicht werden.

In der Zeit bis dahin sollten Sie sicherstellen, dass Ihr SPID funktioniert, alle Passwörter und Zugangsdaten aktuell und zugriffsbereit sind, damit der Antrag schnell eingereicht werden kann.

 

Update 14/09/2022

Das Ansuchen kann nicht vor dem 20.09.2022 gestellt werden, muss aber innerhalb 30. November gestellt werden.

Es sollten ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um einen Click-Day zu vermeiden.

Update 20/09/2022

Das Ansuchen kann nicht vor dem 26.09.2022 gestellt werden. Weitere Aufschübe nicht ausgeschlossen...

 

Wir bitten Sie uns bei Bedarf telefonisch (0471/980291), per  Mail an info@profitax.it oder Ihre Ansprechperson für die Buchhaltung zu kontaktieren , damit wir Ihnen ihr Einkommen für das Jahr 2021 mitteilen können.

Wir bitten um Verständnis, dass wir das Ansuchen nicht für Sie einreichen können, da dieses ausschließlich mit dem persönlichen SPID eingereicht werden können. Etwaige Beratungen werden wir nach Aufwand berechnen.

 

Für jegliche Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Katrin Hofer                                                                                              Dr. Peter Göller