Wir erinnern Sie daran, dass am 16. Dezember die Saldozahlung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS (italienisch IMU) zu zahlen ist.
Die Zahlungsaufforderungen werden in aller Regel von der Gemeinde auf dem Postwege direkt zugeschickt. Auf dieser Aufstellung sind die Immobilien, die Berechnung, die Abzüge und Freibeträge und die Hebesätze ersichtlich.
Wenn Sie keine Zahlungsaufforderung bekommen haben, so empfehlen wir, bei Ihrer Gemeinde nachzufragen. Die Steuerämter der Gemeinden sind in aller Regel sehr zuvorkommend und hilfsbereit.
Ausgenommen ist in aller Regel die Hauptwohnung (nicht zu verwechseln mit der Erstwohnung) und die zugehörigen Bauten wie Garagen oder ähnliches. Die Hauptwohnung ist jene Immobilie, in der die Familie ihren Hauptwohnsitz hat. In diesem Falle ist normalerweise keine Zahlung geschuldet.
NEU 2022: Sollten die Ehepartner getrennte Wohnsitze haben, so sind nach neuester Auslegung beide Hauptwohnsitze von der GIS befreit (Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 209 vom 13.10.2022). Demzufolge ist es jedem Steuerzahler möglich, die Immobilie, in der er seinen Wohnsitz und Aufenthalt begründet hat, unabhängig vom eingetragenen Status seines Ehepartners von der Steuer zu befreien.
Im Falle eines Leasings muss die Zahlung vom Leasingnehmer beglichen werden.
Im Falle von Änderungen beim Immobilienbestand (Kauf, Verkauf von Immobilien, Neueinstufung oder sonstige Änderungen, die eine Auswirkung auf die Berechnungsgrundlage haben), muss eine Neuberechnung gemacht werden. In diesen Fällen ist kann es durchaus sein, dass die Daten der Gemeinde nicht aktuell sind.
Sollten Sie Fragen haben oder wünschen, dass wir die Berechnung überprüfen, dann bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, da wir nicht von uns aus aktiv werden.