Bozen, am 06.04.2020

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrte Kunden,

in der Zwischenzeit haben auch die meisten privaten Pensionskassen die Anleitungen für den außerordentlichen Beitrag über 600 Euro erlassen. Diese dürfen, wie in unseren vorigen Rundschreiben beschrieben, nicht bei der INPS ansuchen.

Betroffen davon sind also Freiberufler, die u.a. in folgende Kassen einzahlen (Liste ist nicht erschöpfend):

  • ENPAM
  • Inarcassa
  • CASSA FORENSE
  • Cassa Geometri
  • ENPAP

Wir weisen darauf hin, dass der Beitrag in aller Regel nur dann gewährt wird, wenn das Gesamteinkommen 2018 (Steuererklärung 2019) nicht über 50.000 Euro liegt. Es wird zudem unterschieden, ob das Einkommen über 35.000 Euro liegt. Unter 35.000 Euro wird der Beitrag in der Regel ohne weiteres gewährt, bei Einkommen über 35.000 Euro (und unter 50.000 Euro) wird der Beitrag nur dann gewährt, wenn der Umsatz im 1. Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum spürbar zurückgegangen ist.

Was ist zu tun?

Bitte prüfe bei deiner eigenen Pensionsversicherungskasse, ob die Anleitungen und das Ansuchen schon veröffentlicht worden sind. Melde dich dann mit deinen Zugangsdaten (User, Passwort) an und fülle das Ansuchen aus. Das Einkommen kannst du aus der Steuererklärung Redditi2019 Zeile RN1 entnehmen, wobei auch die getrennt besteuerten Einkommen (Minimi, Forfettari, Mieten mit Ersatzbesteuerung „Cedola“ zu berücksichtigen sind), die wir dir bereits per Mail zuschickt haben.

Wir stehen für alle weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Interne Mitteilung

Wenn Sie uns im Büro nicht erreichen, sind wir auf den Nummern +39-349-6430640 (Katrin) und +39-333-6774846 (Peter) sowie via Email zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katrin Hofer                                                                                     Dr. Peter Göller