Bozen, am 27.03.2020
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrte Kunden,
am 25. März 2020 hat der Minister für wirtschaftliche Entwicklung, Stefano Patuanelli, eine Verordnung verabschiedet, welche die Tätigkeiten, die im Zuge der Eindämmung des Virus Covid-19, als strategisch betrachtet werden und somit zugelassen sind, neu definiert. Die Verordnung ist am 26. März in Kraft getreten und ergänzt/ändert vorangegangene Verordnungen über die vorübergehende Einstellung aller nicht strategischer Unternehmen/Tätigkeiten bis 3. April 2020.
Eine Ausnahme bilden freiberufliche Tätigkeiten, unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen, sowie die Tätigkeiten, die Sie aus der neuen beigefügten Tabelle entnehmen können, die als strategisch relevant eingestuft werden.
Alle anderen Unternehmen, die von der vorübergehenden Einstellung betroffen sind, müssen bis zum 28. März 2020 entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen zur Schließung treffen. Ab dem 29. März muss die Tätigkeit bis 3. April eingestellt werden. Falls eine Verlängerung der Frist oder eine Verschärfung der Maßnahmen beschlossen werden sollten, werden wir Sie eingehend informieren.
Wenn auch nicht in der beigefügten Tabelle enthalten, kann die Unternehmenstätigkeit über Home Office und/oder Smart Working aufrechterhalten werden, also wenn die Tätigkeit von Zuhause aus verrichtet wird.
Interne Mitteilung
Wir sind auf den Nummern +39-349-6430640 (Katrin) und +39-333-6774846 (Peter) sowie via Email wie gewohnt zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katrin Hofer Dr. Peter Göller
Anhang
Elenco attività produttive permesse ai sensi del DM 25 marzo 2020-bilingue HK BOZEN