Bozen, am 16.03.2020

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

im Laufe des heutigen Tages sollte die Notverordnung zum Aufschub der heutigen Zahlungen erlassen werden. Wir möchten betonen, dass diese im Moment des Verfassens dieses Rundschreibens konkret noch nicht erlassen wurde (was wir andererseits schon gewohnt sind).

Der Inhalt des Dekretes müsste wie folgt lauten:

  • Alle Zahlungen von Steuern und Abgaben (z.B. Lohnsteuern, Quellensteuern, MWST, INPS, INAIL, usw.) mit heutiger Fälligkeit werden zunächst auf den März aufgeschoben;
  • Für Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 Mio. Euro im Zeitraum 2019 werden die Zahlungen mit Fälligkeit März und April auf den Mai aufgeschoben;
  • Ebenso werden die Zahlungen von Unternehmen und Freiberuflern in den besonders betroffenen Branchen wie Tourismus, Sport, Unterhaltung (Restaurants, Bars, Sportclubs, Kinos, … die Liste ist sehr lang) auf den 05. aufgeschoben.
  • Die Zahlung am 31.05. erfolgt ohne Strafen und Zinsen und kann auf Wunsch auf 5 Raten aufgeteilt werden.

Wenngleich die Bemühungen sicherlich wichtig sind, um Liquidität für die Unternehmen zu schaffen, so ist es doch verwunderlich und ärgerlich, dass diese Maßnahmen immer in der letzten Minute erlassen werden, wo viele Unternehmen die Zahlungen bereits durchgeführt haben.

 

Interne Mitteilung

Wir sind weiterhin eingeschränkt aktiv. Wir sind zwar nicht mehr im Büro, Sie erreichen uns aber auf den Mobiltelefonen +39-349-6430640 (Katrin) oder +39-333-6774846 (Peter) sowie per eMail.

Wir versuchen allen Verpflichtungen so gut wie möglich nachzukommen, alle Mitarbeiter arbeiten von zu Hause aus.

Mit freundlichen Grüßen

Für jegliche Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Katrin Hofer                                                                                     Dr. Peter Göller