Bozen, am 19.03.2020
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrte Kunden,
es zeichnen sich erste konkrete Maßnahmen auf der Grundlage der Notverordnung „Cura Italia“ ab, siehe unser gestriges Rundschreiben.
Wie gestern berichtet, wird den Freiberuflern mit INPS-Pensionsversicherung ein Beitrag von 600 Euro gewährt. Der Präsident des Vorsorgeinstitutes INPS hat angekündigt, dass es hier allerdings eines „Click days“ bedarf, da die zugeteilten Mittel für die schätzungweisen 4,8 Mio. Freiberufler nicht ausreichen.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass der voraussichtliche Beitrag ausschließlich Freiberufler, Kaufleute und Handwerker betrifft, die in die INPS als Pensionsvorsorge einzahlen und keine andere Versicherung haben. Nicht betroffen sind folglich alle, die zusätzlich angestellt sind oder eine Pension beziehen.
Ausgenommen zudem alle Freiberufler mit eigenen Pensionsverwaltungen wie Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte, Geometer, usw. Die Meldung im WIKU von gestern ist somit als nicht zutreffend anzusehen. Die betroffenen Kunden werden wir getrennt anschreiben.
Steuergutschrift Mieten
Für Unternehmer (Kaufleute/Handwerker) ist ein Steuerguthaben in Höhe von 60% der Miete des Monats März vorgesehen, beschränkt auf Mieten für Immobilien Katasterkategorie C1 (Geschäfte). Nach heutigem Stand ist hierfür kein Ansuchen notwendig.
Wir stehen für alle weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Interne Mitteilung
Wenn Sie uns im Büro nicht erreichen, sind wir auf den Nummern +39-349-6430640 (Katrin) und +39-333-6774846 (Peter) sowie via Email zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katrin Hofer Dr. Peter Göller