Rundscheiben Nr. 20-2022 Landesverzeichnis für Künstler*innen

Sehr geehrte Kunden,

das Landesverzeichnis der Künstler wird jetzt konkret eingerichtet, mit dem Ziel, „alle professionell und freischaffend arbeitenden Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Südtirol in einem sprachgruppenübergreifenden und einheitlichen Verzeichnis zu erfassen.”

Es wird versucht, alle Kunstschaffenden zu erfassen, die hauptberuflich in einem der folgenden Bereiche tätig sind:

  • Bildende Kunst: Bildhauerei, Malerei, Konzeptkunst, Graffiti, Design, Illustration, Kunstfotografie, Performance
  • Darstellende Kunst: Schauspiel, Tanz, Regie, Bühnenbild, Dramaturgie, Choreografie, Streetart mit Straßen- und Zirkuskunst, Masken- und Kostümbild
  • Musik: Gesang, Komposition, Orchesterleitung, Instrumentalmusik
  • Literatur: Prosa, Lyrik, Drama, Poetry Slam, Literarische Übersetzung
  • Film: Drehbuch, Regie, DOP, Sound Designer, Editing

Dieses neue Landesverzeichnis für Kunstschaffende ermöglicht den Kulturämtern neben der bestehenden KünstlerInnenförderung, die Schaffung von öffentlich bezuschussten Zusatzleistungen, wie der Vorsorgeleistung zum Aufbau einer Zusatzrente.

Um in dieses Landesverzeichnis eingetragen zu werden, ist es erforderlich innerhalb 26. September 2022 einen Antrag um die Eintragung zu stellen.

Download des Antrages: https://civis.bz.it/seca-resource?id=1092084&serviceID=1039884&lang=de

Neben dem Antrag selbst sind folgende zwei Voraussetzungen notwendig:

  1. Ansässigkeit in Südtirol

In den zwei Jahren vor dem Einreichedatum des Antrages muss eine oder mehrere künstlerische Tätigkeiten berufsmäßig ausgeübt und nachgewiesen werden.

  1. Lebenslauf

Dem Antrag, der mit einer Stempelmarke zu 16 €uro zu versehen ist, sind zudem Lebenslauf und „Unterlagen, welche die Professionalität der künstlerischen Tätigkeit belegen” beizulegen.

Alle Anträge werden von einer Bewertungskommission geprüft, die vier Jahre im Amt ist. Die Eintragung in das Landesverzeichnis der Kunstschaffenden ist für vier Jahre gültig und kann anschließend erneuert werden.

Hingegen ist für die Vorsorgemaßnahmen der Künstlerinnen und Künstler laut Regionalgesetz Nr. 4/2020 die Eintragung in das Landesverzeichnis jährlich zu erneuern. Verlust oder Änderungen in Bezug auf die Voraussetzungen zur Eintragung und/oder zu den persönlichen Daten müssen dem Kulturamt umgehend mitgeteilt werden. Jährlich werden Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der eingelangten Erklärungen durchgeführt. Zusätzlich wird in all jenen Fällen kontrolliert, in denen es als zweckmäßig erscheint.”

Das Gesetz, mit dem sich die Südtiroler Landesregierung selbst verpflichtet hat, ein „Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler” einzurichten, ist nun Teil des Landeskulturgesetzes Nr. 9 vom 27.07.2015.

Weiterführende Informationen sind über das Amt für Kultur zu erhalten: Tel. 0471/413360 oder Email: kultur@provinz.bz.it.

Für alle jene, die neben der künstlerischen Tätigkeit einem Job nachgehen, ob dies nun Unterricht in Teilzeit oder ein Vollzeitjob ist, die bisherigen Möglichkeiten für die eigenen Projekte bei den entsprechenden Landesämtern um eine finanzielle Unterstützung anzusuchen bleiben bestehen.

 

Links:

Informationen zur Eintragung (deutsch): https://www.provinz.bz.it/kunst-kultur/kultur/landesverzeichnis-der-kunstschaffenden.asp

Informationen zur Eintragung (italienisch): https://www.provincia.bz.it/arte-cultura/cultura/artisti.asp

Informationen zur Eintragung (ladinisch): https://www.provinzia.bz.it/la/sorvisc-a-z.asp?bnsv_svid=1039884

Download des Antrags für die Eintragung in das Verzeichnis der Kunstschaffenden: https://civis.bz.it/seca-resource?id=1092084&serviceID=1039884&lang=de

 

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen / Cordiali saluti / Best regards

 

Dr. Katrin Hofer

Dr. Peter Göller