NEWS: Wer darf Arbeiten - wer nicht?

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

uns errreicht eine große Anzahl von Fragen, ob man nun jetzt arbeiten darf oder nicht. Es herrscht offensichtlich große Unsicherheit in Bezug darauf, welche Tätigkeiten zur Zeit ausgeübt werden dürfen und welche nicht.

Wir weisen nochmal darauf hin, dass grundsätzlich nur jene Unternehmen und Freiberufler ihre Tätigkeit ausüben dürfen, welcher in der beigefügten ATECO Tabelle enthalten sind. Anbei eine gute Übersicht (in italienischer Sprache):

200410 DPCM proroga 03-05-2020 - tabella attivita 200410-ATECO-consenti-vietati

Zudem ist es jedoch möglich, dass auch Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, welche zwar nicht in der genannten eingeschränkten ATECO Tabelle enthalten sind, jedoch notwendig sind um die Lieferkette aufrecht zu erhalten, d.h. wenn eine Tätigkeit, die laut ATECO Tabelle erlaubt ist, eine Dienstleistung benötigt oder voraussetzt, um seine eigene Tätigkeit fortführen zu können, dann darf man sich auch eines Dienstleisters bedienen, welcher nicht in der eingeschränkten ATECO Tabelle enthalten ist.

Um jedoch die Tätigkeit auszuüben, muss im Vorfeld eine Mitteilung an das Regierungskommissariat gemacht werden, für welches Unternehmen man die Tätigkeit ausübt und warum (siehe Anhang).

Auf der Webseite des Regierungskommissariat für die Provinz Bozen ist eine zweisprachige Vorlage in Word, welche mittels PEC an das Regierungskommissariat vorab gesandt werden müssen.

Wir empfehlen dieses Schreiben mit Empfangsbestätigung (Ricevuta di consegna der PEC) mitzuführen (auch den Mitarbeitern geben), um bei eventuellen Kontrollen den Nachweis zu haben. Selbstverständlich müssen alle Maßnahmen der Sicherheits- und Hygienebestimmungen aufgrund von CODIV19 eingehalten werden.

Anbei der Link zum Regierungskommissariat für die Provinz Bozen:

http://www.prefettura.it/bozen/contenuti/Coronavirus-8623176.htm

Link zum Gesetz "Decreto Liquidità":

https://www.gazzettaufficiale.it/atto/vediMenuHTML;jsessionid=jB0o-sNOccw12Ro7OuRCBQ__.ntc-as1-guri2a?atto.dataPubblicazioneGazzetta=2020-04-11&atto.codiceRedazionale=20A02179&tipoSerie=serie_generale&tipoVigenza=originario

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Hofer                           Peter Göller

Anhang

Modello_A_Filiere_BILING_NEU_dpcm_10.04.2020